13. Februar 2013
Er ist damit dem Antrag des Gemeinderates gefolgt. Im Weiteren hat er den Entscheid des Departements Bau und Umwelt vom 7. Oktober 2010 bezüglich der an die Rekurrenten zugesprochenen Parteienentschädigung von eintausend Franken aufgehoben. Zudem wurden den Beschwerdegegnern die Gerichtskosten auferlegt.