Grundbuchamt
Das Grundbuchamt bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Grundstücksrechten. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust sowie die Änderung und Übertragung der dinglichen Rechte. Das eidgenössische Grundbuch Bühler wird vollumfänglich elektronisch geführt.
Aufgaben des Grundbuchamtes
- Anlage und Nachführung des Grundbuches (Eigentumsübertragungen, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte)
- Beratung in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten (ohne richterliche Funktion)
- Vorbereitung von grundbuchrechtlichen Verträgen aller Art nach Antrag der Parteien
- Beurkundungen
- Ausfertigung von Grundbuch-Auszügen
- Veranlagung von Handänderungssteuern und Gebühren sowie Einzug der Nachführungsarbeiten des Grundbuchgeometer
Notariat
Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden nimmt der Grundbuchverwalter die Tätigkeit als Urkundsperson in sämtlichen grundbuchrechtlichen Angelegenheiten wahr (Amtsnotariat). Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte (Handänderungsverträge wie Kauf, Tausch, Schenkung, Errichtung und Aenderung von Grundpfandrechten etc.) werden somit auf ein und demselben Amt abgeschlossen und im Grundbuch verarbeitet.
Schätzungswesen
- Entgegennahme von Neuschätzungsbegehren
- Anordnung der ordentlichen und der ausserordentlichen Schätzungsrevisionen
- Eröffnung der Schätzungen
Mitarbeiter
Kontakt
Dienstleistungen
Verantwortlich
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Online
- Grundbuchamt
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Dorf 9
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9053 Teufen
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Tel.071 335 00 25
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gabriel.spirig@teufen.ar.ch
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- Montag: 08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30