Abfallbewirtschaftung
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2002 gelten in vierzig Gemeinden der Grossregion St.Gallen, Rorschach, Appenzell (A-Region) für die Entsorgung von Hauskehricht sowie Gewerbe- und Industrieabfällen die gleichen Gebühren und Vorschriften – es gilt der gebührenpflichtige, weiss-orange Kehrichtsack sowie die orange Gebührenmarke für nicht gebührenpflichtige Säcke und brennbares Sperrgut. Für Industrie- und Gewerbebetriebe gelten gewichtsabhängige Containergebühren.
Kontakt
- verantwortliches Amt
- Umweltschutzkommission
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Mempfel 31
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9055 Bühler
- Leitung
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Walser Rolf
(Präsident)
rolf.walser@buehler.ar.ch