Erbvertrag
Beschreibung
Der Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft von Todes wegen, mit dem ein oder mehrere Erblasser bindende Anordnungen über den erblasserischen Nachlass treffen.
Er wird oft in Kombination mit einem Ehevertrag von den Ehegatten abgeschlossen.
Im Erbvertrag kann beispielsweise geregelt werden:
- Erbverzicht von potenziellen Erben (z.B. von Kindern auf ihren Erbanteil)
- Pflichtteilsberechtigte Erben (wie Ehegatten, Nachkommen oder Eltern) auf den Pflichtteil setzen
- Nichtpflichtteilsberechtigte Erben von der Erbschaft ausschliessen
- Einsetzten von Dritten als Erben
- Verfügen von Vermächtnissen/Legaten
- Erbauskauf
- Teilungsvorschriften (z.B. Zuweisung einer Liegenschaft, Möbel, etc.)
Kontakt
- verantwortliches Amt
- Notariat
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Dorfstrasse 42
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9055 Bühler
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071 791 70 20
- Leitung
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Eugster-Tanner Sandra
(Gemeindeschreiberin)
sandra.eugster@buehler.ar.ch