Kommissionen
Die Kommissionen werden je nach Aufgabe dauernd oder für eine bestimmte Zeit eingesetz. Es wird ihnen eine ausführende oder beratende Tätigkeit zugewiesen.
In die gemeinderätlichen Kommissionen sind alle Stimmberechtigten wählbar. In der Regel soll einer Kommission mindestens ein Mitglied des Gemeinderates angehören. In begründeten Ausnahmefällen ist pro Kommission auch eine andere Person wählbar. Über ihr Stimmrecht entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.