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Gemeinderat

Beschreibung Gemeinderat

Der Gemeinderat Bühler besteht aus sieben Mitgliedern. Er ist das leitende, planende und vollziehende Organ der Gemeinde.  Er übt alle Befugnisse aus, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigten 
vorbehalten oder einem anderen Organ übertragen sind.

Der Gemeinderat

  • plant und koordiniert die Tätigkeiten der Gemeinde,
  • entwirft zuhanden der Stimmberechtigten Erlasse und Beschlüsse,
  • vollzieht Beschlüsse,
  • organisiert und beaufsichtigt die Gemeindeverwaltung,
  • wählt alle Gemeindeangestellten, insbesondere die Verwaltungsangestellten, die Lehrerschaft und die Mitarbeitenden des Altersheims,
  • wählt die Mitglieder von Kommissionen und alle übrigen Inhaber der von der Gemeinde zu besetzenden öffentlichen Ämter mit Ausnahme der Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission,
  • vertritt die Gemeinde gegen aussen,
  • führt über bedeutende Sachvorlagen in der Regel eine öffentliche Orientierungsversammlung durch.

Der Gemeinderat erstellt zuhanden der Stimmberechtigten den Voranschlag und die Jahresrechnung.

Er beschliesst über

  • gebundene Ausgaben und Änderungen im Finanzvermögen ohne Beschränkung, ausgenommen Aufzählungspunkt 4 dieses Absatzes,
  • neue, einmalige Ausgaben, welche für den gleichen Gegenstand den Ertrag von 10% einer Steuereinheit nicht übersteigen,
  • neue wiederkehrende Ausgaben, welche für den gleichen Gegenstand der Ertrag von 5% einer Steuereinheit nicht übersteigen,
  • An-, Verkauf und Tausch von Grundstücken, wenn der Handänderungswert den Ertrag von 20% einer Steuereinheit nicht übersteigt.

Als massgebende Steuereinheit gilt der Ertrag einer einfachen Steuer des in der letzten vom Stimmvolk genehmigten Jahresrechnung ausgewiesenen Ertrages der Erfolgsrechnung.

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