Auslandaufenthalt: Was muss ich vorkehren?
Abmeldung Einwohnerkontrolle
Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, muss sich in der Regel bei der Einwohnerkontrolle zivilrechtlich abmelden. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung.
Militärdienstpflichtige
beachten bitten den Link zum Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Gesuch für Auslandurlaub, Dienstverschiebungsgesuch).