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Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, FAK, FLG)

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur der Sozialversicherung A.Rh.

Weiterführende Informationen finden Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden sowie bei der Informationsstelle AHV/IV.

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV in Form von Ergänzungsleistungen und Beihilfen aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet und verfügt die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Für den Bezug der notwendigen Merkblätter und Formulare verweisen wir auf die unten aufgeführten Online-Schalter.