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Auslandaufenthalt: Was muss ich vorkehren?

Abmeldung Einwohnerkontrolle

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, muss sich in der Regel bei der Einwohnerkontrolle zivilrechtlich abmelden. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV, allfällige Anmeldung bei der CH-Vertretung, Abstimmen als Auslandschweizer, etc.).

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung.

Militärdienstpflichtige

Beachten bitten den Link  zum Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Gesuch für Auslandurlaub, Dienstverschiebungsgesuch).

Ausländer

Eventuell gibt es die Möglichkeit Ihre Niederlassungsbewilligung reservieren zu lassen, dazu finden Sie die Infos hier ( Merkblatt für die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung ) oder fragen direkt beim Migrationsamt nach.