Einbürgerungsverfahren
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kommunalen und kantonalen Behörden sowie das Staatssekretariat für Migration am Verfahren beteiligt.
Der Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft
Im Rahmen eines Erstgesprächs informiert Sie das Amt für Inneres des Kantons Appenzell Ausserrhoden , Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, über das Verfahren und gibt Ihnen die Gesuchsunterlagen ab. Vereinbaren Sie nur einen Termin für das Erstgespräch, wenn Sie ALLE der folgenden Fragen mit einem JA beantworten können:
- Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz
- Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in einer Ausserrhoder Gemeinde
- Ich besitze die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
- Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen
- Ich habe keine offenen fälligen Steuern
- Ich habe keine hängige Strafverfahren
- Ich habe keine offenen Betreibungen
- Ich habe den Sprachnachweis (telc/Goethe) für das Sprachniveau B1 *
* Vom Sprachnachweis ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer
mindestens 6 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert hat.
Informationen und Terminvereinbarungen
Link: Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Das Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, bearbeitet alle Gesuche um ordentliche Einbürgerungen oder Bürgerrechtsentlassungen und nimmt eine koordinierende Funktion in den Verfahren wahr. Involviert sind sowohl Bundes- wie auch Gemeindebehörden.
Interessieren Sie sich für eine Einbürgerung oder eine Entlassung aus dem Ausserrhoder Bürgerrecht? Die Fachstelle Bürgerrecht und Zivilstand informiert Sie gerne über die Voraussetzungen, die Vorgehensweise und die Kosten.
Prüfung durch die Einbürgerungskommission
Für die Beurteilung zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts ist ein persönliches Gespräch notwendig.
Mitglieder der Einbürgerungskommission stellen den gesuchstellenden Personen mündliche wie auch schriftliche Fragen, die mittels Fragebogen vorgelegt werden. Für dieses Gespräch und zum Ausfüllen des Fragebogens steht eine Stunde Zeit zur Verfügung.
Es werden Fragen über verschiedene Bereiche zu Integration in der Gemeinde, dem Umfeld, den Lebensgewohnheiten, den politischen und geographischen Gegebenheiten in unserer Gemeinde und unserem Kanton gestellt. Die Einbürgerungskommission erwartet, dass Sie Auskunft geben können über unsere Gemeinde, ebenso sollten Sie uns erläutern können wie ersichtlich ist, dass Sie in unserem Dorf, Kanton und in der Schweiz integriert sind.
Sie können sich bei der Einbürgerungskommission erkundigen wie ein solches Gespräch abläuft und wie Sie sich vorbereiten können.
Kosten des Gemeindebürgerrechtes
Gemäss dem Gesetz über die Gebühren der Gemeinden (bGS 153.2)
| minderjährige Jugendliche | 500.00 | |
|---|---|---|
|
volljährige Einzelpersonen volljährige Einzelpersonen mit
|
|
1'000.00 1'000.00
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| Ehepaar
(mit oder ohne Kinder) |
2'000.00 | |
| Rückzug des Gesuches
(ohne Behandlung im Gemeinderat) |
500.00 | |
| Negativer Entscheid durch Gemeinderat | Gebühren wie bei pos. Entscheid |
In jedem Fall ist ein Kostenvorschuss von CHF 500.- zu leisten (GR Beschluss vom 12.12.2016).