Grundstück-Steuerschätzungswesen
Dem Grundbuchamt ist das Aktuariat der amtlichen Steuerschätzungen zugeordnet (Eröffnung des Schätzungsergebnisses und Ablage der Akten).
Die nicht landwirtschafltichen und landwirtschaflichen Grundstücke werden von zwei verschiedenen Schätzungskommissionen geschätzt.
Jedes Grundstück wird ordentlicherweise alle 10 Jahre neu geschätzt.
Die Einleitung des Schätzungsverfahrens (Aufgabe der Steuerschätzung) erfolgt durch das Grundbuchamt.
Für Informationen zum Steuerschätzungsergebnis wenden Sie sich bitte direkt an die Schätzungskommission.
Nicht landwirtschaftliche Schätzungskommission
Alfred Stiefel
Tel.: 071 223 25 52
Mobile: 079 798 05 71
alfred.stiefel@ar.ch
Landwirtschaftliche Schätzungskommission
Stefan Tanner
Tel.: 071 367 20 84
Mobile: 079 385 57 16
stefan.tanner@ar.ch
Grundstückschätzungsbehörde des Kantons A.Rh.