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Tod / Bestattung

Das Bestattungsamt regelt alle organisatorischen Angelegenheiten beim Ableben einer Gemeindeeinwohnerin/eines Gemeindeeinwohners. Wir kennen zwei Bestattungsarten: die Feuerbestattung (Kremation) und die Erdbestattung. Die Urnen der Feuerbestattung können auf dem Friedhof Bühler beigesetzt oder von den Angehörigen mit nach Hause genommen werden. Die Erdbestattungen werden in einem Erdbestattungsgrab beigesetzt.

Die Angehörigen werden gebeten, möglichst rasch das Bestattungsamt aufzusuchen, um die nötigen Formalitäten zu veranlassen. Voraussetzung ist, dass der ärztliche Todesschein bereits vorliegt.

Das Bestattungsamt unterstützt die Angehörigen bei der Organisation der Überführung und der Bestattung.

Es ist möglich, beim Bestattungsamt einen Bestattungswunsch zu hinterlegen.