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Deponierung Ehe- /Erbverträge und Testamente

Das Erbschaftsamt Bühler (bzw. der Gemeinderat) ist für die Deponierung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen von Personen mit Wohnsitz in Bühler AR zuständig (Art. 73 und 74 EGZGB).

Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.00 zzgl. Porto erhoben.