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Abmeldung / Wegzug / eUmzugCH

Sie verlassen die Gemeinde Bühler? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Wir bitten Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen schriftlich mit dem unten aufgeführten Online-Dienst oder persönlich an unserem Schalter zu melden.

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Abmeldung mitbringen bzw. online zur Hand haben:

  • Niederlassungsausweis/Schriftenempfangsschein
  • Identitätskarte oder Pass 
  • Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen

Bei der schriftlichen Abmeldung mit dem nachfolgenden Link müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.

Wichtig: Der Wegzug ins Ausland muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle am Schalter gemeldet werden. Die elektronische Wegzugsmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

Preis: gratis