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Anmeldung / Zuzug ausländische Staatsangehörige

Zuzüge sind innerhalb von 14 Tagen entweder elektronisch mit dem unten aufgeführten Link (sofern die Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet) oder persönlich an unserem Schalter zu melden.

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Anmeldung mitbringen bzw. online uploaden:

Zuzug innerhalb des Kantons:

  • Gültiger Reisepass / Personalausweis / Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein / Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Geburtsurkunden (Kinder oder falls Sie ledig sind)
  • Krankenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag

Zuzug ausserhalb des Kantons:

  • Gültiger Reisepass / Personalausweis / Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein / Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Geburtsurkunden (Kinder oder falls Sie ledig sind)
  • Krankenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Formular 1 (bei Drittstaatsangehörigen)

Zuzug aus dem Ausland:

  • Gültiger Reisepass / Personalausweis / Identitätskarte
  • Familienbüchlein / Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Geburtsurkunden (Kinder oder falls Sie ledig sind)
  • Krankenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Diverse Gesuchsformulare  (Ausländerausweis) 

Die Gebühren für den Ausländerausweis sind direkt bei der Anmeldung am Schalter oder beim elektronischen Umzug online zu begleichen.

Wichtig: Der Zuzug aus dem Ausland muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle am Schalter gemeldet werden. Die elektronische Zuzugsmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

Wir freuen uns, Sie zu begrüssen und wünschen Ihnen alles Gute in Bühler.