Medienmitteilung Gemeinderat Bühler vom 9. September 2026
Denkmalpflegerische-Beiträge
Beitragsgesuch von Roland und Claudia Egger
Gemäss Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen 721.12 vom 11. März 1991/30. September 2016 zahlt die Gemeinde an die anrechenbaren Mehrkosten für die Aussen-Renovation Dachflächen Süd und West, Fassaden Süd und West (Sockelpartie), Gebäude Nr. 41, Parzelle Nr. 35, Dorfstrasse 10, einen denkmalpflegerischen Beitrag von CHF 12'073.
In diesem Fall ist die Gemeinde für den Schutz zuständig. Darum trägt sie gemäss Art. 11 der Beitragsverordnung zwei Drittel des Beitrages. Der Kanton trägt einen Drittel.
Beitragsgesuch von Martin und Margrith Grawehr-Hertach
Gemäss Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen 721.12 vom 11. März 1991/30. September 2016 zahlt die Gemeinde an die anrechenbaren Mehrkosten für die Aussen-Renovation Fassaden Süd, West und Nord, Gebäude Nr. 67, Parzelle Nr. 62, Dorfstrasse 11, einen denkmalpflegerischen Beitrag von CHF 6'105.
In diesem Fall ist die Gemeinde für den Schutz zuständig. Darum trägt sie gemäss Art. 11 der Beitragsver-ordnung zwei Drittel des Beitrages. Der Kanton trägt einen Drittel.