Krankenkassen-Prämienverbilligung Anträge für das Jahr 2024
Die Anträge sind bis spätestens 31. März 2024 bei der AHV-Zweigstelle, Dorfstrasse 42, 9055 Bühler einzureichen.
Damit die Abwicklung der Anträge für die Prämienverbilligung möglichst effizient behandelt werden können, bitten wir Sie, auf nachfolgende Punkte zu achten:
Formulare:
- Vollständig ausfüllen
- Unterschrift auf Rückseite nicht vergessen
- Kopie der definitiven Berechnungsmitteilung oder Steuerrechnung für das Jahr 2022 beilegen
- Kopien sämtlicher für das Jahr 2024 gültigen Krankenversicherer-Policen (aus denen die KVG-Prämien inkl. Franchisen hervorgehen) beilegen
Frist:
Einzureichen bis spätestens 31. März 2024
Einreichen:
Für die Gemeinde Bühler AR; AHV-Zweigstelle, Dorfstrasse 42, 9055 Bühler
keine direkte Sendung an die Sozialversicherungen AR in Herisau
Bezug von Merkblätter / Formularen
> Webseite: www.sovar.ch/de/Praemienverbilligung/Anmeldung
> AHV-Zweigstelle, Dorfstrasse 42, 9055 Bühler (071 791 70 23)
Bei Fragen betreffend Auszahlung und Berechnung der Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungen AR, Prämienverbilligung in Herisau (071 354 51 43 | info@sovar.ch)
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
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Appenzell Ausserrhoden
Gemeindezweigstelle Bühler