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Medienmitteilung aus dem Gemeinderat vom 02. Februar 2022

Volksdiskussion über die Totalrevision des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesensder Gemeinde Bühler AR

Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesens der Gemeinde Bühler AR zuhanden der Volksdiskussion verabschiedet. Das Reglement über das Bestattungswesender Gemeinde Bühler AR stammt aus dem Jahr 2004 und wurde inzwischen durch die Arbeitsgruppe Revision Friedhofreglement den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die wichtigsten Änderungen betreffen neue Bestattungsmöglichkeiten, das Exhumierungsverbot sowie die Anpassungen an die heutigen Gegebenheiten.

Im Rahmen der Volksdiskussion gemäss Art. 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat wichtige Sachfragen und Reglemente während einer von ihm zu bestimmenden Frist der Volksdiskussion unterstellen. Gemäss Abs. 2 ist jedermann befugt, Anregungen und Änderungswünsche einzureichen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner sind hiermit eingeladen, von diesem Mitwirkungsrecht Gebrauch zumachen. Der Entwurf der Totalrevision finden Sie hier  [pdf, 102 KB]. Dieser kann auch bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.

Stellungnahmen sind bis spätestens 04. März 2022 schriftlich beider Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates, Postfach, 9055 Bühler) einzureichen.