Medienmitteilung Gemeinderat Bühler vom 14. Januar 2025
Sina Fässler aus Bühler als neue Jugendarbeiterin gewählt; Ergänzungswahl in den Gemeinderat sowie in die Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Sina Fässler aus Bühler als neue Jugendarbeiterin gewählt
Sina Fässler aus Bühler konnte als Jugendarbeiterin 20% gewonnen werden. Sie wird ab 01. Februar 2025 das Team der Jugendarbeit tatkräftig unterstützen.
Sie ersetzt Samira Spörri, welche ab Februar 2025 nach ihrem Bachelor-Studium und der befristeten Stelle in Bühler die Welt erkunden möchte. Die Jugendkommission und der Gemeinderat bedanken sich bei Frau Spörri herzlich für die geleistete Arbeit und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute und viele spannende Erlebnisse auf ihren Reisen.
Sina Fässler absolvierte die Ausbildung zur Fachfrau Betreuung EFZ. Sie bringt Erfahrungen als Miterzieherin / Gruppenleiterin aus der Kinderkrippe Sumishuus, Raiffeisen Schweiz, der Kinderbetreuung im Kids Club Parsenn Davos und im Fiorino Abtwil mit. Nun möchte sie vermehrt auch mit älteren Kindern und Jugendlichen arbeiten. Daher passt diese Stelle in der Wohngemeinde sehr gut. Frau Fässler ist verheiratet und hat zwei Kinder. In Ihrer Freizeit geniesst sie die Zeit mit ihrer Familie, spielt Handball, bastelt und ist gerne kreativ. Zudem ist sie gerne draussen in der Natur.
Frau Fässler ist eine hilfsbereite, empathische und freundliche Person. Ihre positive Ausstrahlung ist für den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen sehr wertvoll. Sie wird für das Team und die Jugendlichen eine Bereicherung sein. Der Gemeinderat sowie die Jugendkommission heissen sie herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Ergänzungswahl in den Gemeinderat sowie in die Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Nachdem Gemeinderat und Vize-Gemeindepräsident Urs Freund und GPK-Präsident Gilgian Leuzinger ihren Rücktritt aus dem Gemeinderat bzw. aus der Geschäftsprüfungskommission (GPK) per 31. Mai 2025 erklärt haben, findet am 16. März 2025 die kommunale Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie für das GPK-Präsidium der GPK statt.
Die Stimmberechtigten erhalten mit den Abstimmungsunterlagen für die kommunale Ergänzungswahl vom 16. März 2025 den entsprechenden leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, zum Beispiel von Parteien oder anderen Organisationen, ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen Wahlzettel übereinstimmen und im amtlich zugestellten Couvert eingelegt werden. Zur Gewährung dieser Voraussetzung übernimmt die Gemeindekanzlei die Koordination des Drucks sämtlicher nicht amtlicher Wahlzettel. Die Kosten werden dann den Parteien / Organisationen weiterverrechnet.
Die Vorlage für die nicht amtlichen Wahlzettel von Parteien und Organisationen sind bis spätestens Montag, 27. Januar 2025, bei der Gemeindekanzlei (sandra.eugster@buehler.ar.ch) einzureichen. Den Parteien und Organisationen wird anschliessend das Gut zum Druck zur Druckfreigabe zugestellt.
Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mahr entscheidet – neue Wahlvorschläge sind dann zulässig. Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens 19. März 2025 der Gemeindekanzlei (schriftlich und bis spätestens 24:00 Uhr) mitzuteilen. Im zweiten Wahlgang kann nur gewählt werden, wer eine derartige Mitteilung fristgerecht eingereicht hat – Stimmen für andere Personen sind ungültig.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. April 2025 statt. Die Vorlagen für die nicht amtlichen Stimmzettel dafür sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Donnerstag, 20. März 2025, abzugeben.
Stehen am zweiten Wahlgang gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt als gewählt.
Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.