Ausserordentlicher Rücktritt von Gemeinderat Rolf Walser
Rücktritt Gemeinderat Rolf Walser
Der Gemeinderat Bühler hat an seiner Sitzung vom 10. Februar 2025 den ausserordentlichen Rücktritt von Gemeinderat Rolf Walser zur Kenntnis genommen. Aus privaten Gründen wird er per 01. März 2025 bereits von allen gemeinderätlichen Aufgaben entlastet. Sämtliche Aufgaben werden während der Vakanz bis 01. Juni 2025 durch Gemeindepräsident Jürg Engler, die bestehenden Gemeinderatsmitglieder sowie von Verwaltungsmitarbeitenden übernommen. Die genaue Aufteilung wird an der nächsten Sitzung im März festgelegt und anschliessend kommuniziert.
Rolf Walser präsidierte seit 2019 die Baubehörde und die Umweltschutzkommission, zusätzlich, seit 2023, die Forstkommission. Der Gemeinderat Bühler bedankt sich herzlich bei Rolf Walser für seine Dienste für die Gemeinde Bühler und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Somit werden aktuell zwei neue Mitglieder des Gemeinderates sowie jemanden für das Präsidium der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gesucht. Die kommunalen Ergänzungswahlen finden am 16. März 2025 (1. Wahlgang) statt.
Die SVP Bühler portiert Stefan Signer, welche seine Kandidatur als neues Gemeinderatsmitglied bereits öffentlich bekannt gegeben hat.
Ein weiteres Mitglied des Gemeinderates sowie jemanden für das GPK-Präsidium wird noch gesucht. Parteien, Gruppierungen oder interessierte Privatpersonen dürfen sich gerne bei der Gemeindekanzlei melden um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mehr entscheidet; neue Wahlvorschläge sind zulässig. Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis 19. März 2025, der Gemeindekanzlei (schriftlich und bis spätestens 24.00 Uhr) mitzuteilen. Im zweiten Wahlgang kann nur gewählt werden, wer eine derartige Mitteilung fristgerecht eingereicht hat – Stimmen für andere Personen sind ungültig. In den Wahlunterlagen wird ein leerer, amtlicher Wahlzettel beigefügt. Die Vorlagen für nicht amtliche Wahlzettel sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Donnerstag, 20. März 2025, abzugeben.
Bei allfälligen Fragen steht die Gemeindekanzlei (Tel. 071 791 70 29) gerne zur Verfügung.