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Medienmitteilung Gemeinderat Bühler vom 23. Januar 2026

Gemeinde Bühler erinnert Hundehalter an ihre Sorgfaltspflicht

In der Gemeinde Bühler wird vermehrt festgestellt, dass Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Beseitigung von Hundekot nicht ausreichend nachkommen. Auf Gehwegen, Grünflächen, Spielplätzen und landwirtschaftlich genutzten Flächen bleibt Hundekot liegen, was zu Verunreinigungen, Geruchsbelästigungen und hygienischen Problemen führt.

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass Hundehalter gesetzlich verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäss zu entsorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Hundegesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden (HuG): Gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. d HuG sind Halterinnen und Halter verpflichtet, den Hundekot von fremdem und öffentlich zugänglichem Grund aufzunehmen und zu entsorgen. Diese Regelung dient dem Schutz der Bevölkerung, der Umwelt sowie der Landwirtschaft und trägt zu einem gepflegten und angenehmen Ortsbild bei.

Der Gemeinderat appelliert an alle Hundehalter:innen, ihrer Verantwortung konsequent nachzukommen und stets geeignete Hilfsmittel (Hundekotbeutel) mitzuführen. Entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten stehen im Gemeindegebiet zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt allen verantwortungsbewussten Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme und ihren Beitrag zu einem sauberen und lebenswerten Bühler.