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Bewilligungspflicht Veranstaltungen

Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Anlass in der Gemeinde, an welchem grundsätzlich jede Person teilnehmen kann. Ein solcher kann von einer Organisation, bspw. Verein oder Privatperson organisiert werden und im öffentlichen oder privaten Raum stattfinden. Dies unabhängig davon, ob eine Bewilligung notwendig ist, ein Eintrittsgeld erhoben oder eine Kollekte durchgeführt wird.

Für eine öffentliche Veranstaltung besteht teilweise eine Bewilligungspflicht. Geplante Veranstaltungen sind daher der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft sodann, inwieweit eine Bewilligung erforderlich ist.
 

Merkblätter

Kant. Merkblatt zur Bewilligungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen [pdf, 152 KB]

Kant. Merkblatt zur Einreichung eines Bewilligungsgesuchs zur Vornahme von Verkehrsmassnahmen anlässlich einer Veranstaltung [pdf, 128 KB]

 

Gesuche 

Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlasses

Veranstaltung Hauptformular [pdf, 168 KB]

Bewilligungsgesuch zur Vornahme von Verkehrsmassnahmen [pdf, 71 KB]

Konzeptvorlagen:

Vorlage Parkplatz- und Verkehrskonzept [docx, 152 KB] 

Vorlage Sicherheitskozept [docx, 57 KB]

Vorlage Notfall- und Evakuationskonzept [docx, 57 KB]

Brandschutzkonzept - Informationen und Hilfe finden sie bei der Assekuranz A.Rh.

 

Weisungen / Gesetzliche Grundlagen

Assekuranz - Weisung 1, Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen [pdf, 1.0 MB]

Assekuranz - Weisung 2, Temporäre Zeltbauten und Tribünen [pdf, 1.8 MB]

Zuständiger Feuerschauer Mittelland

 

Bei Fragen oder Unklarheiten

Gemeindekanzlei
Dorfstrasse 42
9055 Bühler

info@buehler.ar.ch