Bewilligungspflicht Veranstaltungen
Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Anlass in der Gemeinde, an welchem grundsätzlich jede Person teilnehmen kann. Ein solcher kann von einer Organisation, bspw. Verein oder Privatperson organisiert werden und im öffentlichen oder privaten Raum stattfinden. Dies unabhängig davon, ob eine Bewilligung notwendig ist, ein Eintrittsgeld erhoben oder eine Kollekte durchgeführt wird.
Für eine öffentliche Veranstaltung besteht teilweise eine Bewilligungspflicht. Geplante Veranstaltungen sind daher der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft sodann, inwieweit eine Bewilligung erforderlich ist.
Merkblätter
Kant. Merkblatt zur Bewilligungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen [pdf, 152 KB]
Gesuche
Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlasses
Veranstaltung Hauptformular [pdf, 168 KB]
Bewilligungsgesuch zur Vornahme von Verkehrsmassnahmen [pdf, 71 KB]
Konzeptvorlagen:
Vorlage Parkplatz- und Verkehrskonzept [docx, 152 KB]
Vorlage Sicherheitskozept [docx, 57 KB]
Vorlage Notfall- und Evakuationskonzept [docx, 57 KB]
Brandschutzkonzept - Informationen und Hilfe finden sie bei der Assekuranz A.Rh.
Weisungen / Gesetzliche Grundlagen
Assekuranz - Weisung 2, Temporäre Zeltbauten und Tribünen [pdf, 1.8 MB]
Zuständiger Feuerschauer Mittelland
Bei Fragen oder Unklarheiten
Gemeindekanzlei
Dorfstrasse 42
9055 Bühler