Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlasses
(gemäss Art. 1 Abs. 3 Gastgewerbegesetz GGG, bGS 955.11)
Die Benützungsreglemente der gemeindeeigenen Liegenschaften bilden integralen Bestandteil der Bewilligung.
(gemäss Art. 1 Abs. 3 Gastgewerbegesetz GGG, bGS 955.11)
Die Benützungsreglemente der gemeindeeigenen Liegenschaften bilden integralen Bestandteil der Bewilligung.