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Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlasses

(gemäss Art. 1 Abs. 3 Gastgewerbegesetz GGG, bGS 955.11)

Die Benützungsreglemente der gemeindeeigenen Liegenschaften bilden integralen Bestandteil der Bewilligung.

Veranstalter

Festwirt:in

Anlass / Daten

Betriebszeiten:

Verlängerung gewünscht

Ort / Räumlichkeiten

Gäste

Feuerschutz
Dekoration
(Durch Dekoration darf keine zusätzliche Brandgefährdung entstehen. Im Brandfall dürfen Personen nicht gefährdet und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden.)

Alkoholausschank und Jugendschutz

Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren, Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren, nicht abgegeben werden.

Rauchverbot

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt in öffentlichen Gebäuden wie auch in Gasthäusern und Restaurants (ausgenommen abgetrennte Fumoirs) ein absolutes Rauchverbot.

Gratis-Unterlagen

Unter diesem Link können Sie gratis Jugendschutz-Materialien bestellen (z.B. Flyer, Aufkleber, Armbänder, etc.).