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Medienmitteilung aus dem Gemeinderat vom 08. April 2022

Jahresrechnung 2021, Öffentliche Orientierung / öffentliches Forum zu den Abstimmungsvorlagen sowie Aufgaben und Finanzen in Bühler, Ergänzende Informationen zur Abstimmung über das Heimreglement, Gemeinderätliche Kommissionen - Rücktritte

Jahresrechnung 2021

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bühler schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 203'572.52 bei einem Gesamtaufwand von Fr. 11'936'593.35 und einem Gesamtertrag von Fr. 11'733'020.83 ab. Einerseits sind dies gute Nachrichten, denn budgetiert war ein Minus von über einer Million Franken. Andererseits zeigt es auf, dass eine ausgeglichene Rechnung trotz sorgfältiger Umsetzung und überdurchschnittlicher Steuereinnahmen herausfordernd bleibt. Der Gemeinderat, die Geschäftsprüfungskommission sowie die Revisionsstelle, BDO AG, genehmigen, einstimmig, die Jahresrechnung 2021, umfassend

  • die Bilanz per 31. Dezember 2021
  • die Erfolgsrechnung
  • die Investitionsrechnung
  • die Geldflussrechnung und
  • den Anhang.

Details zur Jahresrechnung 2021 werden an der öffentlichen Orientierung vom 20. April 2022 vorgestellt und sind vorgängig hier  zu finden.
Die Abstimmung über die Jahresrechnung 2021 findet am 15. Mai 2022 statt.

Öffentliche Orientierung / öffentliches Forum zu den Abstimmungsvorlagen sowie Aufgaben und Finanzen in Bühler

Die Gemeinde Bühler lädt am 20. April 2022 um 19.30 Uhr im Gemeindesaal zum Austausch über wichtige Themen und um die gemeinsame Zukunft zu gestalten ein.

Programm:

  1. Vorstellung und Diskussion der Rechnung 2021
    Informationen zu ausgewählten Ressorts.
  2. Informationen zur Abstimmung über Heim-  [pdf, 190 KB] und Friedhofsreglement  [pdf, 460 KB]
    Die abgeschlossenen Vernehmlassungen finden Sie hier . Ergänzende Unterlagen zu den Reglementen finden Sie hier. 
  3. Wie bewahrt Bühler die Werte und geht die finanziellen Herausforderungen an?
    Bühler hat ein sehr lebendiges Dorfleben. Dies ist ein grosser Wert, den es zu erhalten und zu pflegen gilt. Dagegen legt das überdurchschnittlich gute Jahr 2021 offen, dass es derzeit eine grosse Herausforderung ist, in der Gemeinde Bühler eine ausgeglichene Rechnung vorzulegen. Die Steuereinnahmen pro Kopf sind deutlich unter dem Kantonsdurchschnitt. Es bleibt eine zentrale Aufgabe des Gemeinderates, Wege und Mittel zu finden, die finanziellen Herausforderungen zumeistern.
    Zwei Fragen dazu möchte der Gemeinderat mit der Bevölkerung diskutieren:
    • Wie bewahren wir die tollen Werte in unserer Gemeinde?
    • Wie gehen wir die finanziellen Herausforderungen an?
    Gerne dürfen Ideen oder Fragen vorgängig der Gemeindeschreiberin, Sandra Eugster, sandra.eugster@buehler.ar.ch , mitgeteilt werden. Somit können Abklärungen vor der Veranstaltung gemacht und am Anlass direkt beantwortet und weiterentwickelt werden.
    Der Gemeinderat freut sich auf einen regen Austausch mit der Bevölkerung wie auch Parteien und Gruppierungen.  

Ergänzende Informationen zur Abstimmung über das Heimreglement

Am 15. Mai 2022 wird über das neu erstellte Heimreglement  [pdf, 463 KB] abgestimmt. Das Heimreglement ersetzt den Leistungsauftrag  [pdf, 610 KB] vom 27. Mai 2013. Ein Grund, warum ein neues Reglement erstellt werden musste war, dass sich die Voraussetzungen für die Führung eines Alters- und Pflegeheimes verändert haben. Darum nutzten die Heimkommission sowie der Gemeinderat die Gelegenheit und erstellten das Reglement gemäss den heutigen Gegebenheiten - bewusst schlank und flexibel. Mittlerweile (seit 2016) definieren kantonale Richtlinien zur Basisqualität die Qualitätsvorgaben und deren Überprüfung in Alters- und Pflegeheimen sowie in Tages- und Nachtstrukturen. Diese Richtlinien sowie die Erstellung von Dokumenten und deren Erfassung im System Qualivista sind verbindlich (ergänzende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Kantons ). Aus diesem Grund müssen Prozesse stets aktuell gehalten und überprüft werden. Ausserdem überprüft die Heimaufsicht des Kantons regelmässig diese Dokumente sowie punktuell die Qualität im Heim. Mit diesem schlanken Reglement kann vermieden werden, dass für Änderungen in den Dokumenten zu den Basisrichtlinien oder in übergeordneten Gesetzen das Reglement jeweils angepasst werden muss. Denn über jede Reglementsänderung muss zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Ebenfalls kann mit der Erstellung des neuen Heimreglements ein bestehender Mangel behoben werden: Der bestehende Leistungsauftrag  [pdf, 610 KB] ist keine gesetzliche Grundlage für die Führung des Heimes als Spezialfinanzierung. Es braucht zwingend ein Reglement.
Der bisherige Leistungsauftrag war ausführlicher, doch mit dem neuen Reglement, und zusätzlichen Dokumenten via Qualivista wie beispielsweise dem Leitbild  [pdf, 192 KB], dem Funktionendiagramm  [pdf, 940 KB] sowie dem Betriebskonzept (ist momentan in Überarbeitung) sind umfangreiche Richtlinien zur Führung des Alters- und Pflegeheims "Wohnen am Rotbach" vorhanden und werden stetig ergänzt und aktualisiert.

Vom 15. Februar 2022 bis 11. März 2022 unterstand das Heimreglement der Volksdiskussion. Die GPK, die SVP sowie die Genossenschaft Altersheim Bühler nahmen an dieser Volksdiskussion teil. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Beteiligten für die eingegangenen Rückmeldungen. Er hat alle Rückmeldungen geprüft und einzeln jeweils einstimmig darüber entschieden. Die Antworten aus der Volksdiskussion finden Sie hier .

Der Gemeinderat empfiehlt, das neu erstellte Heimreglement anzunehmen und steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Gemeinderätliche Kommissionen – Rücktritte

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung haben Kommissionsmitglieder und Kommissionsmitgliederinnen ihren Rücktritt bis spätesten 31. März schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Ihren Rücktritt auf Ende der laufenden Amtsperiode per 31. Mai 2022 haben fristgerecht eingereicht:

  • Heimkommission: Cécile Etter
  • Schulkommission Primar: Beat Steuble
  • Forstkommission: Werner Schmid

Weiter werden zusätzliche Mitgliederinnen und Mitglieder gesucht für die

  • Fondskommission: zwei Mitglieder
  • Jugendkommission: drei Mitglieder

Der Gemeinderat Bühler dankt den Zurücktretenden bereits heute herzlich für die geleisteten Dienste und ihren grossen Einsatz für die Gemeinde. Die politischen Parteien und Gruppierungen wurden eingeladen, der Gemeindekanzlei bis Freitag, 27. Mai 2022, Personen mitzuteilen, die bereit sind, in Kommissionen mitzuarbeiten. Interessierte ohne Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppierung können ihr Interesse gerne direkt der Gemeindekanzlei, Gemeindeschreiberin Sandra Eugster, sandra.eugster@buehler.ar.ch , mitteilen.