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Erbschaftsamt

Beschreibung Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt (bzw. der Gemeinderat) erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB ) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen unter Mitwirkung der zuständigen (Erb-)Teilungskommission bzw. des Gemeindepräsidiums und der Gemeindeschreiberin / des Gemeindeschreibers.

  • Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen;
  • Inventarisation und Nachlasssicherung;
  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
  • Ermittlung der Erbfolge;
  • Erstellen von Erbenbescheinigungen;
  • Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
  • Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
  • Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
  • Veranlagung und Bezug von Kanzleigebühren.

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