Erbschaftsamt
Beschreibung Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt (bzw. der Gemeinderat) erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB ) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen unter Mitwirkung der zuständigen (Erb-)Teilungskommission bzw. des Gemeindepräsidiums und der Gemeindeschreiberin / des Gemeindeschreibers.
- Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen;
- Inventarisation und Nachlasssicherung;
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
- Ermittlung der Erbfolge;
- Erstellen von Erbenbescheinigungen;
- Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
- Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
- Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
- Veranlagung und Bezug von Kanzleigebühren.